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Was fehlt

Regierungsprogramm 2020 - z.B. via
https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf

fehlt:
In der Einkommensteuer-Tarif - ein Paragraf wie im 57. Bundesgesetz: Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG
für paste and copy - hier:
Valorisierungsregel
§ 5. Ab dem Jahr 2015 vermindern oder erhöhen sich die in § 1 Abs. 2 und 3 sowie § 2 Abs. 2 angeführten Beträge in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert, wobei Änderungen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 5 vH dieser Indexzahl und in der Folge 5 vH der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden Indexzahl nicht übersteigen. Bei der Berechnung der neuen Beträge sind Beträge, die 50 Cent nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Euro abzurunden und Beträge, die 50 Cent übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden. Die neuen Beträge gelten ab dem der Verlautbarung der Indexveränderung durch die Bundesanstalt Statistik Österreich folgenden übernächsten Monatsersten. Der Rechnungshof hat die durch die Valorisierung geänderten Beträge und den Zeitpunkt, in dem deren Änderung wirksam wird, im Bundesgesetzblatt II kundzumachen.

Regierungsprogramm 2013
» http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264


Regierungsprogramm v Nov 2008

Das Regierungsprogramm vom 23./24. November 2008 beschäftigt sich ab Seite 256 mit steuerlichen Gesichtspunkten.
Anbei Auszug:
» auszug-aus-dem-regierungsprogrammab-seite-256.pdf [303 KB]


Gesamtes Regierungsprogramm 11 2008 als doc Datei:
» regierungsprogramm.doc [1.258 KB]


Warten auf die Umsetzung oder Verbesserung.

Steuerreform ab 2011
» https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Budgetbegleitgesetz_11449/_start.htm



Steuerreform 2009

Details siehe BMF Präsentation
» https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Steuerreformgesetz2009/_start.htm


Reform lt Medien per 19 11 2008

lt. Kurier - und allen andere haben davon zitiert: ab 2009 geplante Steuerreform:

Soll - Tarif:
- bis EUR 11.000 p.a nach SV steuerfrei bleiben (bisher EUR 10.000)
- der Eingangssteuersatz reduziert werden auf 36,5 % (bisher 38,3 %) für Einkommen bis EUR 25.000,-
- der mittlere Steuersatz (ab EUR 25.000 bis EUR 51.000 bisher - neu bis EUR 60.000,- ) reduziert werden auf 43,2 % (derzeit 43,6 %)
- der Höchststeuersatz mit 50 % unverändert (hätte Auswirkung auf KEST mit 25 %) aber dafür nicht zur Gänze inflationiert ab EUR 60.000,- statt bisher EUR 51.000,- (Inflationiert ab 1989 würde rd. EUR 75.000,- ergeben!!!).

- > Ergebnis: teilweise wird weniger als kalte Progression refundiert (keine reale Entlastung - Quelle Kurier Seite 3 v. 19.11.2008, WIFO, Fr. Schratzstaller Margit)

Kinderabsetzbetrag von bisher EUR 50,- p.m. pro Kind auf EUR 60,- p.m.
Kinderfreibetrag neu - EUR 220,- pro Kind und Jahr
Kinderbetreuung extern bis EUR 2.300,- p.a. soll steuerlich absetzbar werden (mit zusätzlichen offenen Qualitätskriterien)

Steuerreform

Ewiges Thema - jeder hätte es gerne einfacher und gerechter.

Vorschlag:
a) Grundsätzlich - die Einkommensklassen für die Einkommensteuer werden mit der auf volle % aufgerundeten veröffentlichten Inflation valorisiert.
b) Einmaliger Nachholeffekt für die Vorjahre (Valorisierung mit x % der Einkommenstufen).
c) Verwaltungsvereinfachung?

- Vorschlag für Lohnsteuer und Lohnabgaben:
Bruttolohn - davon werden x % an das Finanzamt (öffentliche Liste analog Lohnsteuertabelle) überwiesen (nur eine Überweisung). Diese Behörde übernimmt die weitere Verteilung für z.B. Sozialversicherung und Gemeinden.
Arbeitnehmer werden automatisch für Lohnsteuerausgleich aufgefordert bzw. bekommen von Finanzbehörde die Daten übermittelt (mit Vorschlag für Rückerstattungsbetrag auf Basis der bei Behörde aufliegenden Daten z.B. aus Lohnzettel). -> Kundenorientierung!

- Vorschlag für Steuererklärungsformulare:
Je Punkt in den Formularen werden z.B. EUR 50,- an den Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Reduziert garantiert Ihre Steuerbelastung.
Wie wäre eine Rechnung an die Finanzbehörde für die Datenerfassung - vgl. § 1 Abs 2 Zi 1 UStG: Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt.

- Vorschlag für Steuergesetze -
für Ablauf:
a) nur einmal im Jahr
b) rechtzeitiger Entwurf (öffentlich)
c) 2 Monate für Einholung aller Stellungnahmen
d) Überarbeitung
e) Beschlussfassung sowie Veröffentlichung mindestens 1 Monat vor Beginn der Anwendung.

- Vorschlag für Inhalt:
bitte präzise Bestimmungen - Literatur lese die meisten gerne, aber von renommierten Literaten.


BS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH