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Treuhandtätigkeit |
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Ein Treuhänder ist eine juristische oder natürliche Person, die treuhänderisch (= zu treuen Händen) ein Recht für einen Anderen (den Treugeber) verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird. Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer ist die Tätigkeit als Treuhänder nach ihrem jeweiligen Berufsrecht als berufliche Aufgabe zugewiesen und gestattet. |
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